Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog über Wucher bei Parkgebühren
Herzog: In diesem Fall kommt es aber gar nicht auf die öffentlich-rechtlichen Vorschriften an. Der geltend gemachte „Strafzettel“ ist nicht wie ein „Knöllchen“ anzusehen, das man für Falschparken im ...
Hier finden Sie den kompletten Artikel: